Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma AME-Pyrotechnik

– Thomas Boos (Stand 30.11.2004) – Handelsware

Allen Verkaufsverträgen legen wir die nachstehenden Geschäftsbedingungen zu Grunde, auch wenn der Kunde etwas anderes vorschreiben sollte. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

  1. Unsere Angebotspreise sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muss.

    Sie verstehen sich in Euro inklusive „brutto“ der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager Weilheim (bzw. Lager Stuttgart)

    Die Versendung erfolgt unfrei und auf Kosten des Käufers zzgl. eines angemessenen Verpackungsaufschlages.

    Lieferungen außerhalb Deutschland erfolgen generell ex Work Weilheim oder Stuttgart.

  2. Aufträge erhalten durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Stillschweigende Lieferung ist dieser gleichzusetzen. Alle mündlichen Abmachungen, auch jene unserer Außendienstmitarbeiter, bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

  3. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Die Liefermöglichkeit ist abhängig von geordneten Verhältnissen. Bei Verzögerung der Lieferung kann nach angemessener Nachfrist Annullierung, nicht aber Schadenersatz verlangt werden. Dies gilt besonders in Fällen höherer Gewalt (Streik, Feuer und dergl.) sowie möglicher Ein- und Ausfuhrverbote, Transport- und Betriebsstörungen, Wegfall unserer Bezugsquelle ohne unser Verschulden. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen und Teillieferungen jederzeit berechtigt. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Teillieferungen gelten hinsichtlich der Zahlung als selbstständig. Eilaufträge werden bestmöglich ausgeführt, jedoch ohne Gewähr für das Eintreffen zu einem bestimmten Termin. Entstehende Frachtmehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Rücksendungen wegen verspäteten Eintreffens können nicht angenommen und gutgeschrieben werden. Bei Nichtabnahme werden dem Empfänger 20% vom Bruttowert zzgl. Alle anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.

  4. Verdeckte Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich gemeldet werden. Durch sie werden die Zahlungsverpflichtung nicht aufgehoben. In Fällen, in denen sich die Beanstandung als begründet erweist, bleibt es uns überlassen, entweder Ersatz zu liefern oder den Wert der beanstandeten Ware nach deren Rücksendung gutzuschreiben. Rücksendungen erfolgen nur mit unserem vorherigen Einverständnis. Geringe, branchenübliche Abweichungen in Größe, Farbe und Ausführung bilden keinen Grund für Beanstandungen seitens des Bestellers. Technische Änderungen der Artikel sind vorbehalten.

  5. Vermerke über Zurschaustellung von Artikeln sind unverbindliche Hinweise und haben nur Gültigkeit, wenn vom Hersteller auf der Verpackung entsprechende Vermerke sind.

  6. Eigentumsvorbehalt. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich etwaiger Kosten und Zinsen) unser Eigentum. Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn eine bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferung bezahlt ist.

  7. Zahlungsart. Unsere Lieferungen erfolgen per Nachnahme oder Vorkasse, bei Rechnungslegung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden für die offenen Forderungen sowie für die verauslagten Mahn- und Gerichtsgebühren Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, jedoch mindestens 12% p.a. fällig. Bei Zahlungsverzug oder entstehenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers werden alle unsere Forderungen, unabhängig von der etwaigen Laufzeit valutierter Rechnungen, sofort fällig. Gleichzeitig sind wir berechtigt, von allen schwebenden Lieferverträgen zurückzutreten oder Vorauszahlung für alle noch zu erfüllenden Verträge zu verlangen. Bei Verzug von Zahlungen, die aus Verträgen mit Frühbucherkonditionen resultieren, behalten wir uns das Recht auf Nachberechnung der Differenz zu den regulären Preisen vor. Für fehlgeschlagene Abbuchungen stellen wir den banküblichen Kostenanteil für Rückbuchungen (mindestens 8, 11) in Rechnung.

  8. Rücktritt oder Minderung. Der Besteller kann, wenn uns die Erfüllung des Vertrages unmöglich wird, vom Vertrag zurücktreten bzw. bei teilweiser Unmöglichkeit Minderung des Kaufpreises verlangen. Weitere Rechte des Bestellers sind ausgeschlossen.

  9. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Weilheim.
    Gerichtsstand für beide Teile ist in Weilheim das Amtsgericht Weilheim.

Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen werden alle früher getroffenen Vereinbarungen dieser Art hinfällig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäfts nicht. Ungültige Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem ursprünglichen Anliegen am nächsten kommen.

Liefer- und Zahlungsbedingungen

der Firma AME-Pyrotechnik – Thomas Boos

Warenlieferungen erfolgen generell nur bei Zahlung:
  • per Vorkasse
  • per Nachnahme
  • in Bar
Die Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma AME-Pyrotechnik – Thomas Boos

Allgemeine Konditionen

Feuerwerkskörper der Klasse IV dürfen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß SprengG nur gegen Vorlage eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG oder einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG zur Verwendung bzw. Transport abgegeben werden.

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive „brutto“ der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Lager Weilheim bzw. Stuttgart. Maßgebend für die Berechnung sind bei unvorhergesehenen Kostensteigerungen die zum Lieferzeitpunkt gültigen Tagespreise.

Irrtümer und Druckfehler vorbehalten!

Im übrigen unterliegen sämtliche Lieferungen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Versand der Klassen 1.1 – 1.3.G kann nur mit speziellen Speditionen erfolgen, die über eine entsprechende Erlaubnis verfügen, Selbstabholung ist nur bei vorheriger Ankündigung und nur bei vorschriftsmäßig ausgerüsteten Fahrzeugen und mit berechtigtem Fahrpersonal möglich.